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Mietnebenkosten Pauschale vs. Vorauszahlung

Frau mit verbundenen Augen haelt Waage
Foto von Tingey Injury Law Firm auf Unsplash

In diesem Blog-Beitrag soll es um den Unterschied zwischen der Nebenkostenpauschale und -vorauszahlung gehen.

Nebenkostenpauschale

Die Pauschale ist wie die Vorauszahlung monatlich vom Mieter zu bezahlen und wird im Mietvertrag festgelegt. Am Ende des Abrechnungsjahres erfolgt keine Abrechnung und der Mieter hat daher keinen Anspruch auf Rückerstattung von zu viel gezahlten Nebenkosten. Der Vermieter hat im Umkehrschluss keinen Anspruch auf Rückerstattung von zu wenig gezahlten Beträgen. Für den Vermieter ist die Pauschale daher ein schwer kalkulierbares Kostenrisiko. In der Praxis sollte daher ein ausreichender Puffer eingeplant sein und die Pauschale nur bei kurzfristigen Mietverhältnissen Anwendung (kleiner ein Jahr) finden.

Erhöhung der Nebenkostenpauschale

Rechtlich geregelt werden Erhöhungen im §560 BGB. Unter den folgenden Umständen ist einer Erhöhung der Pauschale möglich:

Ausnahmen

Kosten für Heizung und Warmwasser lassen sich gemäß Heizkostenverordnung nur über eine Vorauszahlung abrechnen.

Nebenkostenvorauszahlung

Bei der Nebenkostenvorauszahlung findet am Ende des Abrechnungsjahres eine Verrechnung zwischen den tatsächlichen und den vorausgezahlten Nebenkosten statt. Zu viel gezahlte Beträge müssen dem Mieter gutgeschrieben werden und zu wenig gezahlte Beträge sind durch den Mieter zu begleichen. Dieses Verfahren senkt das Kostenrisiko für den Vermieter.

Erhöhung der Vorauszahlung

Rechtlich geregelt werden Erhöhungen im §560 BGB. Eine Erhöhung durch den Vermieter ist unter folgenden Umständen möglich:

Da immer eine Jahresabrechnung vorliegen muss, muss der Mieter einer unterjährigen Erhöhung nicht zustimmen. Akzeptiert der Mieter z.B. aufgrund gestiegener Energiekosten einer unterjährige Erhöhung, ist dies ein freiwilliges Entgegenkommen.

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Autor

Johannes Gerbershagen ist selbst privater Vermieter und teilt sein Wissen und seine Erfahrungen in diesem Blog.